Nach einem Freispruch für einen Mönch in einem Kirchenasyl-Prozess in Unterfranken hat die Richterin ihre Entscheidung begründet. Sie habe nicht “Gnade vor Recht” ergehen lassen, sondern das Grundgesetz – in diesem Fall das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit – direkt angewendet. “Das kom
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