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Verkauf von Obdachlosenzeitung “Straßenlicht” untersagt

Die sogenannte Obdachlosenzeitung “Straßenlicht” darf in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft werden. Das teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweite Spendenaufsicht am Dienstag in Trier mit. Gegen das Unternehmen mit Sitz im hessischen Darmstadt, das die Zeitung verkauft