Wer mit Aktien Verlust macht, kann das in der Steuererklärung nur sehr eingeschränkt mit anderen Gewinnen verrechnen. Das höchste deutsche Finanzgericht hält das für unvereinbar mit der Verfassung.

Wer mit Aktien Verlust macht, kann das in der Steuererklärung nur sehr eingeschränkt mit anderen Gewinnen verrechnen. Das höchste deutsche Finanzgericht hält das für unvereinbar mit der Verfassung.