Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einer Entscheidung am Freitagabend eine Fahrraddemonstration über die Autobahnen A6 und A 77 erlaubt. Damit gab der Senat einer Beschwerde der Organisatoren gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassels statt, dass die Nutzung der Autobahn
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