Stuttgart (dpa/tmn) – Beim Rückwärtsfahren ist äußerste Vorsicht geboten. Als Autofahrer hat man hier schließlich eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Neben der permanenten Rückschaupflicht muss ein ständiges Beobachten des gesamten Verkehrsraumes inklusive des eventuell angrenzenden Rad- oder Fußwegs
