Behinderte Pflegeheimbewohner müssen nach einer Gerichtsentscheidung nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln. Das teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) am Dienstag mit. Grundlage dafür ist ein Beschluss in einem Eilverfahren eines 52-jäh
