Naumburg (dpa/tmn) – Testamentsvollstrecker, die ihren Aufgaben nicht nachkommen, müssen mit ihrer Entlassung rechnen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az.: 2 Wx 31/200), über das die Zeitschrift “NJW-Spezial” (Heft 9/2021) berichtet. Führt ein Testamentsvollstrecker zum Beispie
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