Berlin (dpa/tmn) – Ehepaare können sich entscheiden: Entweder lassen sie sich steuerlich zusammen veranlagen oder getrennt. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam. Welche Variante sich auszahlt, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Bei der Zusammenveranlagung beziehu
