Die rheinland-pfälzische AfD ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen das Verbot gescheitert, in den Räumen ihrer Landtagsfraktion Wahlkampfstudio zu betreiben. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) habe bei dem Verbot die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Hausrechts nicht übers
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