Ein Gastwirt musste im Shutdown schließen – und klagte gegen eine Versicherung, die seine entgangenen Einnahmen ersetzen sollte. Doch das Oberlandesgericht entschied: Seine Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall.

Ein Gastwirt musste im Shutdown schließen – und klagte gegen eine Versicherung, die seine entgangenen Einnahmen ersetzen sollte. Doch das Oberlandesgericht entschied: Seine Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall.