Luxemburg (dpa) – Hat Luxemburg multinationalen Großkonzernen wie Amazon über Jahre hinweg wettbewerbswidrige Steuervorteile eingeräumt? Und wenn ja, dürfen dreistellige Millionenbeträge nachgefordert werden? Auf Fragen wie diese wird das EU-Gericht eine mit Spannung erwartete Antwort geben. Konkret