Im Strafrecht soll die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung geschlossen werden, darunter fallen etwa Schmähungen gegen Juden, Muslime oder Homosexuelle. Diese könnten dann mit Haft bestraft werden.

Im Strafrecht soll die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung geschlossen werden, darunter fallen etwa Schmähungen gegen Juden, Muslime oder Homosexuelle. Diese könnten dann mit Haft bestraft werden.