Berlin (dpa/tmn) – Wer mehrfach in relativ kurzer Zeit mit kleineren Verstößen aufgefallen ist, muss im Einzelfall beim nächsten Mal auch mit einer viel höheren Strafe rechnen. Auch dann, wenn das neue Vergehen für sich allein nicht dafür ausreichend gewesen wäre. Das zeigt eine Entscheidung des Kam
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