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Bundeswehr: Hitlergruß war keine Tanzbewegung – Dienstbezugskürzung für Soldat


Bei einer Truppenfeier zeigte ein Soldat auf der Tanzfläche den Hitlergruß. Der Soldat stritt das ab und erklärte es mit seiner Affinität zum Hip-Hop. Das wollte das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten lassen.