Bei einer Truppenfeier zeigte ein Soldat auf der Tanzfläche den Hitlergruß. Der Soldat stritt das ab und erklärte es mit seiner Affinität zum Hip-Hop. Das wollte das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten lassen.

Bei einer Truppenfeier zeigte ein Soldat auf der Tanzfläche den Hitlergruß. Der Soldat stritt das ab und erklärte es mit seiner Affinität zum Hip-Hop. Das wollte das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten lassen.