Germany World

Gerichtsentscheidung: Streitgespräch mit dem Chef kann als Arbeitsunfall gelten


Nach einem Streit um fehlendes Geld brach eine Bankmitarbeiterin mit einem Herzanfall zusammen. Die Berufsgenossenschaft wollte das nicht als Arbeitsunfall anerkennen – womöglich zu Unrecht, entschied das Bundessozialgericht.