Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hält die Testpflicht für rechtmäßig: Nur wer einen negativen Coronatest vorlegt, darf am Präsenzunterricht teilnehmen. Mehrere Schüler waren dagegen vorgegangen.

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hält die Testpflicht für rechtmäßig: Nur wer einen negativen Coronatest vorlegt, darf am Präsenzunterricht teilnehmen. Mehrere Schüler waren dagegen vorgegangen.