Der Mund-Nasen-Schutz ist auf der Arbeit vorgeschrieben, ein Mitarbeiter hat aber ein Attest, wonach er keine Maske tragen kann. Ein Landesgericht entschied: Der Mann ist damit arbeitsunfähig.

Der Mund-Nasen-Schutz ist auf der Arbeit vorgeschrieben, ein Mitarbeiter hat aber ein Attest, wonach er keine Maske tragen kann. Ein Landesgericht entschied: Der Mann ist damit arbeitsunfähig.