Köln (dpa/tmn) – Wer nach dem Tod Organe spenden möchte, kann diesen Wunsch in seiner Patientenverfügung festhalten. Diese Formulierung sollte jedoch eindeutig und widerspruchsfrei sein, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Schließe man bestimmte intensivmedizinische Maß