Laut eines Urteils des hessischen Landessozialgerichts müssen Krankenkassen grundsätzlich keine Haarwuchsmittel bezahlen. Geklagt hatte ein 31-Jähriger, der an Haarlosigkeit leidet.
Related Articles
Früher Mangel, heute Status – Der Gartentrend: Darum lohnt sich die Selbstversorgung
Kassel/Rommerskirchen (dpa/tmn) – Obst und Gemüse aus dem Garten, Eier, Milch und Fleisch von eigenen Tieren: Marie Diederich versorgt sich und ihre Familie nahezu selbst. “Irgendwie hatte ich schon immer diese Sehnsucht in mir, meine eigene kleine Farm zu haben.” Ihr erstes Taschengeld sparte Diede
Aktien Osteuropa Schluss: Überwiegend Gewinne – Leuchte Verluste in Prag
PRAG/BUDAPEST/WARSCHAU (dpa-AFX) – Die wichtigsten Börsen in Mittel- und Osteuropa haben am Donnerstag überwiegend höher geschlossen. Am Nachmittag stützte eine äußert positive Stimmung an den US-Börsen den Handel, nachdem in Übersee einige frische Konjunktur- und Unternehmensnachrichten veröffentli
Neues Gymnasium für Nürnberg genehmigt
Nürnberg bekommt ein neues Gymnasium. Das Kultusministerium hat die Schule genehmigt, teilte das Ministerium am Freitag mit. Zum Schuljahr 2027/2028 soll die Schule fertiggebaut sein. Damit sollen umliegende Gymnasien entlastet werden. Außerdem diene der Bau dem Lernen in der Nähe des Wohnorts, teil