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Bundesverwaltungsgericht: ADHS-Erkrankung kein Grund für Prüfungsrücktritt


Wer dauerhaft erkrankt ist, kann deshalb nicht kurzfristig von Hochschulprüfungen zurücktreten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Kläger kann seinen Abschluss nun nicht mehr schaffen.