Wer dauerhaft erkrankt ist, kann deshalb nicht kurzfristig von Hochschulprüfungen zurücktreten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Kläger kann seinen Abschluss nun nicht mehr schaffen.

Wer dauerhaft erkrankt ist, kann deshalb nicht kurzfristig von Hochschulprüfungen zurücktreten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Kläger kann seinen Abschluss nun nicht mehr schaffen.