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Urteil: Fristlose Kündigung nach sexueller Belästigung möglich


Köln (dpa/tmn) – Die sexuelle Belästigung einer Kollegin kann eine sofortige fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer dem Betrieb 16 Jahre ohne Beanstandung angehört hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 4 Sa 644/19), wie die Arbeitsgemei