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Rücksicht auf die Nachbarn: Ab wann muss Zimmerlautstärke eingehalten werden?


Berlin (dpa/tmn) – Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, hat ein Recht auf Ruhe. Das heißt: Jedermann sollte in seiner Wohnung ungestört leben können. Lärm aus anderen Wohnungen muss niemand ertragen, heißt es in dem Ratgeber “Gut beraten im Nachbarschaftsrecht” der Stiftung Warentest. Insbesondere b