Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bekommt die Bundesregierung ein Vetorecht beim Ausbau der 5G-Mobilfunknetze. »Nicht vertrauenswürdige« Ausrüster kann sie von der Lieferung kritischer Komponenten ausschließen.

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bekommt die Bundesregierung ein Vetorecht beim Ausbau der 5G-Mobilfunknetze. »Nicht vertrauenswürdige« Ausrüster kann sie von der Lieferung kritischer Komponenten ausschließen.