Im Streit um angebliche unrechtmäßige Abschüsse von Gämsen in der Schonzeit hat das Landgericht Traunstein dem Verein “Wildes Bayern” entsprechende Aussagen verboten. Der Verein und seine Vorsitzende dürfen nicht mehr behaupten: “Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen, um Geierjunge zu füttern”
