Nachdem ein Familienrichter aus Weimar per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufgehoben hatte, schaltete sich das Verwaltungsgericht ein – und kippte den Beschluss.

Nachdem ein Familienrichter aus Weimar per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufgehoben hatte, schaltete sich das Verwaltungsgericht ein – und kippte den Beschluss.