Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte grundsätzlich nicht abgeschoben werden dürfen. Für sie bestehe die ernsthafte Gefahr, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse (“Bett, Brot, Seife”) nicht befriedigen können (Az.:
