Berlin (dpa/tmn) – Balkone gehören mit zur vermieteten Wohnung. Das bedeutet: Mieter können ihren Balkon oder ihre Terrasse nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Allerdings werden die Gebrauchsrechte auf dem Balkon und der Terrasse begren
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