Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten wie Südafrika haben weiterhin eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag entschieden. Damit lehnte das Gericht den Antrag eines Ehepaares aus Netphen im Siegerland gegen die NRW-Coron
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