Koblenz (dpa/tmn) – Kommt es zum Unfall zwischen einem Auto und schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, haften Autofahrer unabhängig von der Schuldfrage meist mit. Das resultiert aus der Betriebsgefahr des Autos. Diese kann bei einem groben Verkehrsverstoß eines Fußgängers allerdings komplet