Unternehmen in Deutschland müssen ihren Beschäftigten nach einem Kabinettsbeschluss verpflichtend Coronatests anbieten. Eine Pflicht, sich auch testen zu lassen, gibt es für Arbeitnehmer allerdings nicht.

Unternehmen in Deutschland müssen ihren Beschäftigten nach einem Kabinettsbeschluss verpflichtend Coronatests anbieten. Eine Pflicht, sich auch testen zu lassen, gibt es für Arbeitnehmer allerdings nicht.