Bayern darf Schüler vom Präsenzunterricht ausschließen, die einen Coronatest verweigern. Das Land müsse dann aber eine Distanzalternative anbieten, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Bayern darf Schüler vom Präsenzunterricht ausschließen, die einen Coronatest verweigern. Das Land müsse dann aber eine Distanzalternative anbieten, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.