Vögel machen Dreck. Und manchmal singen sie auch noch im Garten. Nicht jedem Mieter gefällt das. Doch sind Vogellärm und Taubenkot grundsätzlich hinzunehmen? Vogelkot auf Balkon und Terrasse lässt sich nicht vollständig vermeiden. Daher gilt das auch nicht grundsätzlich als vertragswidriger Zustand,
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