Berlin (dpa/tmn) – Vogelkot auf Balkon und Terrasse lässt sich nicht vollständig vermeiden. Daher gilt das auch nicht grundsätzlich als vertragswidriger Zustand, der zur Mietminderung berechtigt, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Das gilt auch dann, wenn Nachbarn die Vögel durch Füttern und das
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