München (dpa/tmn) – Nie mehr überladen: Mit einem Blick auf den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) können Halter prüfen, wie viel Ladung in und auf das Auto dürfen. Darauf weist der ADAC hin. Unter F ist das zulässige Gesamtgewicht festgeschrieben und unter G das Leergewicht, die Differ