Wegen Verdachts auf Tötung seines Vermieters sitzt ein Mann bereits in Untersuchungshaft. Nun entschied das Oberlandesgericht Frankfurt: Seine Firma muss auch die gemietete Gewerbefläche fristlos räumen.

Wegen Verdachts auf Tötung seines Vermieters sitzt ein Mann bereits in Untersuchungshaft. Nun entschied das Oberlandesgericht Frankfurt: Seine Firma muss auch die gemietete Gewerbefläche fristlos räumen.