Das Potsdamer Verwaltungsgericht ist dem Eilantrag eines Unternehmens gegen die Allgemeinverfügung für eine Testpflicht zum Zutritt von Verkaufsstellen im Einzelhandel gefolgt. Es habe die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet, teilte das Gericht am Dienstag mit (Beschluss vom 29.3.2021