Berlin (dpa/tmn) – Krankheitskosten machen sich steuerlich bezahlt. Sie gelten als außergewöhnlichen Belastungen und mindern ab einer bestimmten Höhe die Steuerlast, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Das Finanzamt erkennt zum Beispiel Ausgaben für Zahnersatz, Brillen, Kuren oder orthopädi
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