Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Erkennen Ärztinnen oder Ärzte eine Krebserkrankung zu spät, müssen sie unter Umständen Schmerzensgeld an die betroffenen Patientinnen oder Patienten zahlen. Die Höhe der Geldsumme hängt unter anderem von der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, dem Alter der Patienten sowie
