Lehrkräfte dürfen einen sogenannten Schulhund von der Steuer absetzen. Wird das Tier regelmäßig im Unterricht eingesetzt, können die Kosten zumindest teilweise geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen entschied. Geklagt hatten zwei Lehrerinnen a