Verkäufer im Internet dürfen für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal ein zusätzliches Entgelt erheben. Das gesetzliche Verbot greift beim Einschalten von Zahlungsdienstleistern nicht.

Verkäufer im Internet dürfen für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal ein zusätzliches Entgelt erheben. Das gesetzliche Verbot greift beim Einschalten von Zahlungsdienstleistern nicht.