Düsseldorf (dpa) – Im Streit um die Datensammel-Praxis von Facebook hält das Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Erlass des Bundeskartellamts zur Einschränkung der Verarbeitung der Nutzerdaten durch das Online-Netzwerk für teilweise rechtswidrig. Der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats, Jürgen
