Ein Pilotenstreik ist kein »außergewöhnlicher Umstand«, darum können Passagieren Entschädigungen zustehen. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – er gab damit einem Kläger aus Schweden recht.

Ein Pilotenstreik ist kein »außergewöhnlicher Umstand«, darum können Passagieren Entschädigungen zustehen. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – er gab damit einem Kläger aus Schweden recht.