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Urteil zu Pilotenstreik: Airline muss Kunden Entschädigung zahlen


Ein Pilotenstreik ist kein »außergewöhnlicher Umstand«, darum können Passagieren Entschädigungen zustehen. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – er gab damit einem Kläger aus Schweden recht.