Seit 2019 haben Angestellte in Teilzeit das Recht, wieder Vollzeit zu arbeiten. Aber ganz so einfach ist die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche nicht. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gilt.

Seit 2019 haben Angestellte in Teilzeit das Recht, wieder Vollzeit zu arbeiten. Aber ganz so einfach ist die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche nicht. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gilt.