Berlin (dpa/tmn) – Mieter dürfen Teile ihrer Wohnung nicht einfach an Touristen untervermieten. Dafür brauchen sie die Erlaubnis der Vermieter. Haben sie diese nicht und es wird trotzdem ein Zimmer an Urlauber vermietet, ist eine Kündigung gerechtfertigt, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S
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