Karlsruhe (dpa) – Ein Mann, der sich an betäubten Frauen vergangen und das Geschehen gefilmt haben soll, kommt in Erfurt erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob seine Verurteilung zu neun Jahren Haft mit späterer Sicherungsverwahrung teilweise auf. Grund dafür ist ein formal
