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Entschädigung nach Impfschaden nur bei geklärter Ursache


Wer eine Entschädigung nach einem vermeintlichen Impfschaden will, braucht einem Urteil zufolge eine Beurteilung nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen. Die bloße Möglichkeit einer schädlichen Wirkung eines Impfstoffs reiche nicht aus, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Cel