Ein Düsseldorfer Polizist ist vom Vorwurf des Verrats von Dienstgeheimnissen freigesprochen worden. Die Halterdaten, die er nach Kennzeichenabfragen an einen Freund weitergab, seien keine Dienstgeheimnisse, befand eine Amtsrichterin am Freitag. Dies habe der Bundesgerichtshof bereits 2012 entschiede
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