Auf Beschäftigte in Kurzarbeit können Nachforderungen des Finanzamts zukommen. Die Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus dem sogenannten Progressionsvorbehalt von 1,6 Milliarden Euro.

Auf Beschäftigte in Kurzarbeit können Nachforderungen des Finanzamts zukommen. Die Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus dem sogenannten Progressionsvorbehalt von 1,6 Milliarden Euro.