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Gericht: Ex-Oberbürgermeister behält Ruhegehalt


Trotz strafrechtlicher Verurteilung wegen Vorteilsannahme und Untreue hat ein früherer Oberbürgermeister von St. Ingbert Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von monatlich 4000 Euro. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden. Damit